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Der Vaterschaftstest

2000-01-08, Gesundheit + Medizin,

Es dürfte in der heutigen Zeit recht unwahrscheinlich sein, dass es noch jemanden gibt, der den Vaterschaftstest noch nicht kennt. Ein Vaterschaftstest ist eine Testmöglichkeit für einen Vater, dem seiner Meinung nach ein Kuckuckskind untergeschoben wurde. Das heißt, eine Frau wird schwanger und behauptet einfach mal, dass der Mann der Vater sei. Vielleicht aus Gründen des Geldes, weil dieser Mann vielleicht einen besseren Job hat als derjenige, mit dem sie ebenfalls zu diesem Zeitpunkt (im Laufe der Tage um den Zeugungstag herum) den Beischlaf ausgeübt hat, vielleicht aber auch nur, weil sie vielleicht den Namen des Anderen gar nicht kennt.

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Frauen behaupten, ein Mann sei der Vater des Kindes, auch wenn sie genau wissen, dass dies vielleicht nicht so ist. Der Mann muss sich jedoch nicht alles gefallen lassen und kann die Vaterschaft anfechten. Dies sollte er selbstverständlich statt einer Vaterschaftsanerkennung tun, weil er mit einer solchen die Vaterschaft in vollem Umfang – mit allen Rechten und Pflichten – anerkennen würde.

Stimmt die Mutter dem Vaterschaftstest zu – was in der Regel nicht geschehen wird, wenn sie weiß, dass ein anderer Mann in Frage kommt –, kann der Ehemann sich einen Vaterschaftstest „kaufen“. Hier kann man zu Hause die entsprechende Speichelprobe entnehmen, steril verpacken und per Post an das jeweilige Labor senden. Diese führen dann die sogenannte DNA Analyse durch und können so feststellen, ob der Vater und das Kind die gleichen Gene in sich tragen oder ob hier Unterschiede vorhanden sind. Sind keine Unterschiede vorhanden, ist die Vaterschaft bestätigt. Sind hier jedoch Unterschiede in den Genen zu erkennen, wird die Vaterschaft als praktisch nicht erwiesen angesehen und die Kindesmutter muss sich einen neuen „Dummen“ suchen, dem sie dieses Kind unterjubeln kann.

Was hat das Kind von einem Vaterschaftstest? In diesem Fall hätte das Kind eine alleinerziehende Mutter, keinen Vater und viele verschiedene Männer, die sich evtl. mal kurz als potentieller Vater sehen lassen. Im Grunde wird es aber wohl nie wirklich etwas mit dem Vater zu tun haben, erst Recht dann nicht, wenn die Eltern völlig zerstritten sind. Ein Umgangsrecht hängt von der Beziehung der Eltern ab und ebenso von dem Umstand, ob der Mann die Vaterschaft anzweifelt oder nicht.

Autor: Kerstin Becker, yari (@) gmx.net





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